Auszug aus der Stiftungssatzung
§ 1 – Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
Die Stiftung führt den Namen Stiftung Ruhegebet.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in 48308 Senden.
§ 2 – Gemeinnütziger Zweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Ruhegebetes nach dem christlichen Mönchsvater Johannes Cassian (360 – 435) und die Verbreitung geistlicher Literatur, die mit dem Christentum vereinbar ist und des Gedankengutes des katholischen Pfarrers Dr. Peter Dyckhoff (Förderung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 7 AO).
(3) Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
- die Durchführung von Kursen zur Einübung in das Ruhegebet und Vertiefungskurse,
- Ausbildung und Weiterbildung von Kursleiter/innen für das Ruhegebet,
- geistliche Hilfestellungen für Menschen, die Stress abbauen wollen,
- individuelle Betreuung von Menschen, die mit der Anwendung des Ruhegebetes Schwierigkeiten haben,
- Weitergabe und Verbreitung geistlicher Literatur, die mit dem Christentum vereinbar ist,
- Verbreitung der geistlichen Literatur und des Gedankengutes von Dr. Peter Dyckhoff.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Beurkundet am 5. November 2013
Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke
Bezirksregierung Münster
Überprüfungen
Die Stiftung Ruhegebet unterzieht sich der jährlichen Prüfung durch die Stiftungsbehörde Bezirksregierung Münster und der Finanzbehörde Lüdinghausen:
– Feststellung der Gemeinnützigkeit
– Verwirklichung und Wahrung des Stiftungszwecks